Öffentlichkeitsarbeit

Diese Homepage ist eine offizielle Information der Freiwilligen Feuerwehr Niebüll-Deezbüll.

Um dem stetig wachsendem Interesse der Bevölkerung und den Medien, an der Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr gerecht zu werden, haben wir diese Homepage eingerichtet, um unsere Bürger am Alltag der Freiwilligen Feuerwehr teilhaben zu lassen. Wir informieren über Veranstaltungen, Einsatzgeschehen und anderen Ereignisse mit Medienrelevanz.

Moderne Öffentlichkeitsarbeit funktioniert nur, wenn diese auch in Bildern dargestellt werden kann. Die Aufgaben der Feuerwehren sind in der Bevölkerung oftmals bekannt, Hintergrundinformationen fehlen jedoch oft gänzlich. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit erscheinen auf unserer Homepage auch Einsatzfotos sowie Einsatzberichte. Bei uns werden nicht wahllos irgendwelche Bilder online gestellt. Wir versuchen auf einem Niveau zu bleiben, das uns von dem Niveau der Gaffer abgrenzt.

Ihre Freiwillige Feuerwehr Niebüll-Deezbüll.

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WER (Wasser-und Eisrettung)

Die Wasser- und Eisrettung gehört zur technischen Hilfeleistung. Hierfür ist zusätzliche Schutzausrüstung und eine gesonderte Ausbildung unerlässlich. Unsere Wehr verfügt über eigene, ausgebildete Rettungsschwimmer, eigene Bootsführer und die entsprechende persönliche Schutzausrüstung.

Mit der standardisierten Vorgehensweise für zeitkritische Einsätze in den unterschiedlichsten Bereichen, haben wir in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht. So haben auch Einsätze der vergangenen Jahre im Bereich der Eis- und Wasserrettung gezeigt, dass es richtig war sich um diese eher selten eintretenden und jahreszeitabhängigen Einsätze Gedanken zu machen und einsatztaktische Vorgehensweisen festzulegen und zu standardisieren, welche als Ergebnis in einem eigenen Konzept zusammengetragen wurden.

Besonders die Eisrettung rückt immer mehr in den Fokus. Gerade in milden Winter gibt es nur wenige Tage, an denen die Eisbildung in offenen Gewässern möglich ist. D.h. es muss mit einer erhöhten Gefahr durch nicht tragfähiges Eis gerechnet werden. Menschen und Tiere erkennen nicht die Gefahr und unterschätzen die Tragfähigkeit des Eises und begeben sich, durch zu frühes Betetreten der Eisflächen, in unmittelbare Gefahr.

Ein Eisunfall ist ein sehr zeitkritischer Einsatz. Es besteht die akute Gefahr der raschen Unterkühlung. Das oberste Ziel ist es den Verunfallten so schnell wie möglich aus der Kälte zu befreien. Bereits nach kurzer Zeit im Wasser mit Temperaturen um den Gefrierpunkt, können Lähmungserscheinungen auftreten, die im schlimmsten Fall zum Tode führen.

Als Anhang zu unserem Konzept wurden Gefahrenanalysen, eine katalogisierte Gewässerübersicht sowie eine nummerierte Übersichtskarte aller Gewässer erstellt.

Dieses Konzept bezieht sich auf den Einsatzbereich der Stadt Niebüll. Es ist jedoch jederzeit auf überörtliche Einsatzbereiche erweiterbar. Für den Einsatzfall ist eine Zusammenarbeit mit THW und DLRG vorgesehen.

Grundlage: FwDV 8 Tauchen:
Grundlage der Wasserrettung der Feuerwehren in Schleswig-Holstein ist die Feuerwehr Dienstvorschrift 8 Tauchen , muss aber für die Oberflächenrettung nach Stand der Technik und allgemeine Regeln für den Wasserrettungsdienst abgearbeitet werden.

Gefährdungsanalyse:
Es muss eine Gefährdungsanalyse erstellt werden, die die Gefahren, Einsatztaktik, Ausrüstung und Material beinhalten. Aus den Gefahren die sich aus der Gefährdungsanalyse ergeben, muss dementsprechend die Ausrüstung für den Einsatzbereich vorgehalten werden , für die es teilweise Vorgaben der FUK gibt.

Qualifikation:
Wichtiger Punkt zur Qualifikation: Wasserretter müssen zwingend den aktuellen Nachweis DLRG/Wasserwacht Rettungsschwimmabzeichen in Silber haben.

Ausrüstung:
Überlebens- bzw Kälteschutzanzüge dürfen nicht in Fließgewässern eingesetzt werden. Zur Rettung in Fließgewässern muss ein Neoprenanzug getragen werden, vorzugsweise in 3-4 mm Dicke . Zum einen stellt er den vorgeschriebenen Kälteschutz dar und sorgt auch für zusätzlichen Auftrieb. Dazu wird ABC getragen (Maske, Schnorchel, Flossen).
Es müssen auch schnittfeste Füßlinge getragen werden.
Bei Einsätzen in schiffbaren Gewässern soll nach möglichkeit ein Schifffahrtskundiger oder ein Vertreter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung anwesend sein.
Rettungswesten nach DIN EN 396 150 Newton Auftriebskraft reichen zum Schutz vor Ertrinken bei üblicher PSA aber nur für die Einlagige Feuerwehrjacke.
Rettungswesten nach DIN EN 399 275 Newton Auftriebskraft sind erforderlich wenn ein einsatzbedingtes Tragen der Einsatzkleidung notwendig ist.
Rettungswesten mit 275 Newton Auftrieb sind für das tragen über den Überlebensanzügen laut Feuerwehrunfallkasse vorgeschrieben. Es ist auf die Kombinierbarkeit zu achten so das der Träger des Überlebensanzuges bei Auslösung in die ohnmachtssichere Lage gebracht wird, trotz eingeschlossener Luft.
Die Seile die für die Wasserrettung benutzt werden sollten Auftrieb haben und Salzwasserbeständig sein.

Der Hersteller Helly Hansen gibt zwar an, das der Anzug genug Eigenauftrieb besitzt und nicht mit Rettungsweste getragen werden muss, aber die FUK macht die eben erwähnten Auflagen.

Unfallverhütungsvorschriften:

Der § 25 der Unfallverhütungsvorschrift der Feuerwehr zum Schutz vor Ertrinken fordert die speziellen Auftriebsmittel. Stehen Rettungswesten nicht zur Verfügung oder besteht einsatzbedingt trotz getragener Rettungsweste die Gefahr des Ertrinkens , ist auf andere Weise eine Sicherung herzustellen, z.B. durch Anleinen.

Bei Rettungs- und Bergungseinsätzen auf, oder an Gewässern ist eine Sicherung der Rettungskraft mit Auffanggurt DIN EN 361 erforderlich bei Absturzgefahr, z.B. Rettung an der Kaimauer (Dagebüll) oder zur Sicherung bei Eisrettungseinsätzen.
Ist ein Anleinen nicht möglich oder hinderlich sollte bei der Patientenübernahme in Dagebüll das Boot/Schlauchboot im Wasser bereits gehalten werden. Auch sollte entsprechende Beleuchtung mitgeführt werden.

Der Einstieg ins Wasser sollte nahe des Einsatzortes liegen und es muss auf Propellerbetrieb geachtet werden um eine Gefährdung auszuschließen.

Auf mit Eis bedeckten, strömenden Gewässern ist ein Einsatz nicht zulässig.

Bei Einsätzen an Wehranlagen besteht Lebensgefahr. Hier darf nur mit Abstimmung des Betreibers verfahren werden.

Je nach Witterung und Jahreszeit ist ein Neopren- oder Überlebensanzug zu verwenden, um nicht zu schnell auszukühlen.

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